Wenn Sie weder Zeit noch Nerven haben, sich regelmäßig selbst über neue oder geänderte Vorschriften zu informieren oder sich durch Juristendeutsch zu quälen, gleichzeitig aber nichts übersehen wollen, ist der VORSCHRIFTENMONITOR genau das Richtige für Sie.
Lehnen Sie sich in Sachen Vorschriften zurück!
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1INTERESSENGEBIETE AUSWÄHLEN
Sie sagen uns, welche Themengebiete für Sie infrage kommen – und unsere Fachexperten halten die Augen für Sie offen. Sie können aus 12 Interessengebieten die für Sie relevanten auswählen und diese jederzeit an Ihren aktuellen Informationsbedarf anpassen. Egal, für wie viele Interessengebiete Sie sich entscheiden: Am Preis ändert sich dadurch nichts.
Arbeit und Beschäftigung
In diesem Interessengebiet dreht sich alles um das Thema Arbeitsverhältnis und Arbeitsplatz. Hier finden Sie Vorschriften zum Arbeitsrecht und zur Ausbildung (Berufsbildungsrecht), zum Betriebsverfassungsrecht, Sozial- und Steuerrecht (wie sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Fragen) bis hin zu Regelungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.
Außenhandel und Transport
Hierunter fallen die Vorschriften, die mit dem Außenwirtschaftsrecht (also mit Zoll- und Exportabwicklung), Transport- und Speditionsrecht (Logistik) und Verkehrsrecht zu tun haben, z. B. mit den Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung oder Gefahrgut.
Bau und Immobilien
Dieses Interessengebiet umfasst das Bau- und Architektenrecht samt VOB/B, den Regelungen bei der Abrechnung von Planungs- und Bauleistungen oder Gewährleistung genauso wie Vorgaben zum Immobilienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder Bauordnungsrecht (mit baulichem Brandschutz). Auch das Sachverständigenrecht und steuerrechtliche Fragen zu diesem Themenkomplex fallen darunter.
Bildung und Erziehung
Dieses Interessengebiet befasst sich mit den bundesrechtlichen Vorgaben, mit denen Kitas, Kindergärten oder Schulen etc. zu tun haben. Darunter fallen z. B. sozialrechtliche Fragen wie zur Kinder- und Jugendhilfe genauso wie das Kita- und Kindergartenrecht oder Schulrecht (ohne Landesrecht). Daneben sind hier auch die Vorgaben z. B. zum Arbeitsschutz oder Datenschutz zu finden, die speziell für Bildungs- und Erziehungseinrichtungen relevant sind.
Datenschutz, IT und Medien
Dieses Interessengebiet umfasst nicht nur die Vorgaben, die datenschutz- oder internetrechtlich zu beachten sind. Auch Vorschriften zu IT-Sicherheit, Urheber- und Medienrecht, zum Presse- oder zum Persönlichkeitsrecht zählen u. a. dazu.
Gesundheitswesen und Pflege
Dieses Interessengebiet umfasst all die Vorgaben, die Pflege- und Gesundheitseinrichtungen einhalten müssen – vom Medizinrecht mit Arzt(haftungs)recht und Sozialversicherungsrecht (wie SGB V oder SGB XI) bis hin zu Vorschriften zum Arbeitsschutz (z. B. Infektions- oder Strahlenschutz, Unfallverhütungsvorschriften) oder Heimrecht.
Produktsicherheit und Verbraucherschutz
Hierunter fallen all die Vorschriften, die z. B. im Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen, bzgl. dem technischen Arbeitsschutz, der Maschinensicherheit und der Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen wichtig sind. Auch das Elektronikgeräterecht, das Produkthaftungsrecht sowie das Lebensmittelrecht werden hier eingeordnet.
Soziales und Ehrenamt
Hier finden sich die Rechtsgebiete, die für soziale Einrichtungen, Vereine und Ehrenamtliche, für Feuerwehr, THW oder Katastrophenschutz relevant sind. Das Interessengebiet umfasst das Sozialrecht mit Betreuungs- und Schwerbehindertenrecht genauso wie das Opferrecht oder Verbandsrecht.
Technologie, Energie und Versorgung
In diesem Interessengebiet sind Themen rund um technische Vorgaben (z. B. zur Elektrosicherheit oder zum Strahlenschutz), zum Energierecht oder Vorschriften aus dem Bereich Öl–Gas–Wasser zu finden.
Umwelt und Ernährung
Das Interessengebiet thematisiert die Vorschriften aus dem Agrarrecht, Lebensmittel- und Lebensmittelhygienerecht und Umweltrecht mit seinen Vorgaben z. B. zur Abfallentsorgung oder zum Gewässerschutz. Es umfasst neben den Regelungen zur Landwirtschaft, Fischerei oder Forstrecht auch Vorgaben zur Nachhaltigkeit und zum Verbraucherschutz, wenn es um Lebensmittel oder Umweltaspekte geht.
Verwaltung
Dieses Interessengebiet bündelt die Vorschriften, die in den kommunalen Bereich fallen. Hier geht es z. B. um das Ausländer- und Asylrecht, um verwaltungs-, verkehrs- oder sicherheitsrechtliche Regelungen, um das Ordnungsrecht, das öffentliche Baurecht oder Datenschutzrecht, um Vorschriften aus dem Bereich des Sozialrechts mit seinen Sozialleistungen oder des Vergaberechts.
Wirtschaftsrecht
Dieses komplexe Interessengebiet umfasst die rechtlichen Vorgaben, die mit dem Führen von Unternehmen verbunden sind. Hier geht es u. a. um die großen Themen Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und (internationales) Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, um den gewerblichen Rechtsschutz, um Kartell-, Urheber- und Markenrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder Versicherungsrecht. Auch das Erbrecht bzgl. einer Unternehmensnachfolge ist hier zu finden.
Sie wissen nicht, welche Interessengebiete für Sie die richtigen sind? Ihnen fehlt ein Themengebiet? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht.
Arbeit und Beschäftigung
In diesem Interessengebiet dreht sich alles um das Thema Arbeitsverhältnis und Arbeitsplatz. Hier finden Sie Vorschriften zum Arbeitsrecht und zur Ausbildung (Berufsbildungsrecht), zum Betriebsverfassungsrecht, Sozial- und Steuerrecht (wie sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Fragen) bis hin zu Regelungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.
Außenhandel und Transport
Hierunter fallen die Vorschriften, die mit dem Außenwirtschaftsrecht (also mit Zoll- und Exportabwicklung), Transport- und Speditionsrecht (Logistik) und Verkehrsrecht zu tun haben, z. B. mit den Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung oder Gefahrgut.
Bau und Immobilien
Dieses Interessengebiet umfasst das Bau- und Architektenrecht samt VOB/B, den Regelungen bei der Abrechnung von Planungs- und Bauleistungen oder Gewährleistung genauso wie Vorgaben zum Immobilienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder Bauordnungsrecht (mit baulichem Brandschutz). Auch das Sachverständigenrecht und steuerrechtliche Fragen zu diesem Themenkomplex fallen darunter.
Bildung und Erziehung
Dieses Interessengebiet befasst sich mit den bundesrechtlichen Vorgaben, mit denen Kitas, Kindergärten oder Schulen etc. zu tun haben. Darunter fallen z. B. sozialrechtliche Fragen wie zur Kinder- und Jugendhilfe genauso wie das Kita- und Kindergartenrecht oder Schulrecht (ohne Landesrecht). Daneben sind hier auch die Vorgaben z. B. zum Arbeitsschutz oder Datenschutz zu finden, die speziell für Bildungs- und Erziehungseinrichtungen relevant sind.
Dieses Interessengebiet umfasst nicht nur die Vorgaben, die datenschutz- oder internetrechtlich zu beachten sind. Auch Vorschriften zu IT-Sicherheit, Urheber- und Medienrecht, zum Presse- oder zum Persönlichkeitsrecht zählen u. a. dazu. Dieses Interessengebiet umfasst all die Vorgaben, die Pflege- und Gesundheitseinrichtungen einhalten müssen – vom Medizinrecht mit Arzt(haftungs)recht und Sozialversicherungsrecht (wie SGB V oder SGB XI) bis hin zu Vorschriften zum Arbeitsschutz (z. B. Infektions- oder Strahlenschutz, Unfallverhütungsvorschriften) oder Heimrecht. Hierunter fallen all die Vorschriften, die z. B. im Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen, bzgl. dem technischen Arbeitsschutz, der Maschinensicherheit und der Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen wichtig sind. Auch das Elektronikgeräterecht, das Produkthaftungsrecht sowie das Lebensmittelrecht werden hier eingeordnet. Hier finden sich die Rechtsgebiete, die für soziale Einrichtungen, Vereine und Ehrenamtliche, für Feuerwehr, THW oder Katastrophenschutz relevant sind. Das Interessengebiet umfasst das Sozialrecht mit Betreuungs- und Schwerbehindertenrecht genauso wie das Opferrecht oder Verbandsrecht. In diesem Interessengebiet sind Themen rund um technische Vorgaben (z. B. zur Elektrosicherheit oder zum Strahlenschutz), zum Energierecht oder Vorschriften aus dem Bereich Öl–Gas–Wasser zu finden. Das Interessengebiet thematisiert die Vorschriften aus dem Agrarrecht, Lebensmittel- und Lebensmittelhygienerecht und Umweltrecht mit seinen Vorgaben z. B. zur Abfallentsorgung oder zum Gewässerschutz. Es umfasst neben den Regelungen zur Landwirtschaft, Fischerei oder Forstrecht auch Vorgaben zur Nachhaltigkeit und zum Verbraucherschutz, wenn es um Lebensmittel oder Umweltaspekte geht. Dieses Interessengebiet bündelt die Vorschriften, die in den kommunalen Bereich fallen. Hier geht es z. B. um das Ausländer- und Asylrecht, um verwaltungs-, verkehrs- oder sicherheitsrechtliche Regelungen, um das Ordnungsrecht, das öffentliche Baurecht oder Datenschutzrecht, um Vorschriften aus dem Bereich des Sozialrechts mit seinen Sozialleistungen oder des Vergaberechts. Dieses komplexe Interessengebiet umfasst die rechtlichen Vorgaben, die mit dem Führen von Unternehmen verbunden sind. Hier geht es u. a. um die großen Themen Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und (internationales) Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, um den gewerblichen Rechtsschutz, um Kartell-, Urheber- und Markenrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder Versicherungsrecht. Auch das Erbrecht bzgl. einer Unternehmensnachfolge ist hier zu finden.
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Bei rechtlichen Neuerungen und Änderungen versorgen wir Sie zeitnah und ganz bequem mit den wichtigsten Informationen per E-Mail. So können Sie sofort einschätzen, ob sie für Sie relevant sind und ob Sie handeln müssen oder nicht.
3HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN NUTZEN
Unsere Fachexperten fassen das Relevante für Sie zusammen: von den konkreten Änderungen bis hin zu den Auswirkungen, die die Vorschrift für Sie mit sich bringt. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung, was Sie wann mit welchem Aufwand tun müssen. Alle Informationen zu einer Vorschrift können Sie bequem als kompakte PDF herunterladen.
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Überzeugen Sie sich selbst anhand dieser Beispiele!
Auszug aus der dazugehörigen Datenbank auf service.vorschriftenmonitor.de, die Ihnen ermöglicht, nach Bewertungen und Handlungsempfehlungen von Vorschriften zu suchen, zu filtern und diese als PDF herunterzuladen.
Datum | Titel | Stand | Beschreibung | Signal | Handlungsempfehlung |
---|---|---|---|---|---|
09.09.2024 | TRGS 520 „Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle“ | gültig | In unterschiedlichen Unternehmen fallen immer wieder gefährliche Abfälle in Kleinmengen an, an deren Sammlung und Zwischenlagerung vor Ort besondere Anforderungen gestellt werden. Hierfür sind eigene Sammelstellen und Zwischenlager erforderlich, die in der Neufassung der TRGS 520 geregelt werden. Neben verschiedenen Begriffsbestimmungen von „Abfall“ über „stationäre und mobile Sammelstellen“ bis hin zum „Zwischenlager“ konkretisiert die TRGS Aspekte der Gefährdungsbeurteilung, das Verzeichnis gefährlicher Abfälle, die Schutzmaßnahmen inkl. baulicher Ausführung sowie organisatorische Maßnahmen im Hinblick auf Zugangsregelungen und Lagerung, Notfallinformationen für Einsatzkräfte sowie Dokumentationen und Alarmplan. | Pdf Download | |
20.08.2024 | Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 (Text von Bedeutung für den EWR) | in Kraft getreten | Die neue EU-Warenreparatur-Richtlinie zielt – wie etwa die fast parallel erlassene EU-Ökodesignverordnung – auf eine verbesserte Kreislaufwirtschaft in der EU ab. Aus diesem Grund etabliert sie einheitliche Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren, welche Reparaturen erschwinglicher machen und so einen nachhaltigen Konsum fördern sollen. Im Ergebnis sollen die Verbraucher dazu motiviert werden, in Zukunft vermehrt defekte bzw. nicht mehr funktionierende Produkte reparieren zu lassen anstatt neue Produkte zu kaufen. Die EU-Warenreparatur-Richtlinie hebt nicht nur ein neues Recht auf Reparatur bei ganz konkreten Produkten (typischerweise Haushaltsgeräten) unabhängig von kaufrechtlichen Verjährungsfristen aus der Taufe. Daneben modifiziert sie auch das praktisch wichtige Nacherfüllungsrecht aus der EU-Warenkauf-Richtlinie und damit im geltenden Kaufrecht, indem sie das Recht auf Nachbesserung im Vergleich zum Recht auf Nachlieferung spürbar stärkt. | Pdf Download | |
28.08.2024 | BGH, Az. VIII ZR 286/22: Kündigung einer in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung wegen Berufsbedarfs | gültig | Im Urteil vom 10.04.2024 hat der BGH sich mit Frage beschäftigt, ob der Erwerber einer in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung dem Mieter innerhalb der Kündigungsschutzfrist, die für solche Umwandlungsfälle normalerweise gilt, kündigen kann, wenn er in den Räumlichkeiten nicht nur wohnen, sondern auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen will. Der BGH hat die Frage bejaht. | Pdf Download | |
20.08.2024 | Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Net Zero Industry Act) | gültig | Die EU-Verordnung 2024/1735 (Net Zero Industry Act – NZIA) fördert durch Bürokratieabbau, kürzere Genehmigungszeiten, Reallabore und geringe Fördermittel Klimamaßnahmen und Resilienz der EU bei Projekten der Steigerung oder Verbesserung von Fertigungskapazitäten insbesondere im Bereich CO2-freien/-armen Energiegewinnung, -speicherung, -verwaltung sowie im Bereich des Abscheidens und Speicherns von CO2. Durch das Hinzufügen von ökologischen Kriterien bei der Oberschwellenvergabe wird die Wirtschaftstransformation wegen des Klimawandels weiter gefördert. Öl- und Gasförderunternehmen werden weitere Pflichten auferlegt. | Pdf Download | |
Um die Tabelle anzuzeigen, drehen Sie bitte Ihr Endgerät ins Querformat. |
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Überzeugen Sie sich selbst:
- Leseprobe: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
- Leseprobe: Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG)
- Leseprobe: TRGS 527 – Tätigkeiten mit Nanomaterialien
- Leseprobe: Urteil: Saisonbeschäftigung – Vereinbarung über die Begrenzung der Hauptleistungspflichten auf die jeweilige Saison – unangemessene Benachteiligung
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Häufig gestellte Fragen
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Sobald eine Vorschrift aus einem Ihrer Interessengebiete von den Gesetzgebern bzw. zuständigen Gremien verabschiedet bzw. verkündet worden ist, werden Sie zeitnah per E-Mail kompakt mit den wichtigsten Informationen versorgt (Kurzbeschreibung). Zeitgleich beginnen unsere Experten mit der Erarbeitung einer ausführlichen Bewertung der Änderungen bzw. Neuerungen und deren Auswirkungen mit zusätzlichen Handlungsempfehlungen. Diese stehen PREMIUM-Kunden jederzeit auf service.vorschriftenmonitor.de als PDF zum Download zur Verfügung (auf mobilen Endgeräten oder im Browser abrufbar).
Der Umfang der einzelnen Kurzbeschreibungen und Handlungsempfehlungen hängt von der Komplexität der jeweiligen Vorschrift ab. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Experten genau das zusammenfassen bzw. aufbereiten, was für Sie wirklich relevant ist.
Welche Systemvoraussetzungen sind zu beachten?
Alles, was Sie benötigen, um den digitalen Service des VORSCHRIFTENMONITORS zu nutzen, ist eine Internetverbindung, einen Browser (Internet Explorer® ab 9.0, Firefox® ab 27.0 oder andere vergleichbare Browser), ein E-Mail-Programm (um die E-Mails mit den Kurzbeschreibungen zu erhalten) und Adobe Reader® oder einen vergleichbaren PDF-Reader zum Anschauen der Dokumente.
Finde ich im VORSCHRIFTENMONITOR (auch) die Vorschrift im Originaltext?
Nein. Denn unser Service erspart Ihnen eben oftmals, ellenlange Vorschriften im Juristendeutsch durcharbeiten zu müssen. Der VORSCHRIFTENMONITOR informiert Sie zeitnah über aktuelle Neuerungen und Änderungen, fasst das zusammen, was Sie unbedingt wissen müssen, und „übersetzt“ Ihnen, was zu tun ist. Nicht mehr und nicht weniger.
Welche Vorschriften werden beobachtet?
Der VORSCHRIFTENMONITOR ist auf Gesetze, Verordnungen und Regelwerke auf Bundes- und EU-Ebene zugeschnitten, die Unternehmen und Einrichtungen betreffen. Dies umfasst Gesetze und Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Verwaltungsvorschriften, Technische Regeln, DGUV-Vorschriften und DGUV-Regeln.
Außerdem informieren wir Sie über relevante höchstrichterliche Rechtsprechung, also über Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der obersten deutschen Gerichte: Bundesarbeitsgericht (BAG), Bundesfinanzhof (BFH), Bundesgerichtshof (BGH), Bundessozialgericht (BSG), Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
Woher weiß ich, welche Vorschriften für mich relevant sind?
Ein Ampelsystem zeigt Ihnen auf einen Blick, ob Sie als Unternehmen bzw. Einrichtung aktiv werden müssen oder nicht. Damit bietet Ihnen der VORSCHRIFTENMONITOR sofort eine Orientierung, welche rechtlichen Neuerungen und Änderungen für Sie relevant sind und ob Sie etwas tun müssen.
Was ist, wenn sich mein Informationsbedarf ändert?
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Wer steckt hinter dem VORSCHRIFTENMONITOR?
Unsere Experten sind allesamt Fachleute aus der Praxis, die sich in ihren jeweiligen Themengebieten sehr gut auskennen. Darunter sind Rechts- und Fachanwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, und beratend tätige Fachexperten aus der jeweiligen Branche (z. B. Chemiker, Ingenieure, Sachverständige oder Steuerberater). Diese Experten können „Juristendeutsch“ verständlich für Sie als Praktiker „übersetzen“ und so maximalen Praxisbezug gewährleisten.
Der VORSCHRIFTENMONITOR ist ein Service der FORUM VERLAG HERKERT GMBH. Der Fokus unseres 1988 gegründeten Medienunternehmens ist die Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen und praktischer Arbeitshilfen für Geschäftskunden. In unserem Bildungshaus, der AKADEMIE HERKERT, bieten wir darüber hinaus ein breites Spektrum an beruflicher Fort- und Weiterbildung. Aus jahrzehntelanger Erfahrung wissen wir, wie wir Informationen bestmöglich aufbereiten. Egal ob Fachmagazin, Online-Portal, digitale Arbeitshilfe, Handbuch oder Seminar – die FORUM VERLAG HERKERT GMBH kennt die besten Wege, um Wissen erfolgreich zu vermitteln. Genau auf den Punkt gebracht und nach den neuesten didaktischen Erkenntnissen aufbereitet. Unser Versprechen: Das Wissen unserer Experten bereiten wir so auf, dass es bei Ihnen ankommt. Garantiert!
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