Wenn Sie weder Zeit noch Nerven haben, sich regelmäßig selbst über neue oder geänderte Vorschriften zu informieren oder sich durch Juristendeutsch zu quälen, gleichzeitig aber nichts übersehen wollen, ist der VORSCHRIFTENMONITOR genau das Richtige für Sie.
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1INTERESSENGEBIETE AUSWÄHLEN
Sie sagen uns, welche Themengebiete für Sie infrage kommen – und unsere Fachexperten halten die Augen für Sie offen. Sie können aus 13 Interessengebieten die für Sie relevanten auswählen und diese jederzeit an Ihren aktuellen Informationsbedarf anpassen. Egal, für wie viele Interessengebiete Sie sich entscheiden: Am Preis ändert sich dadurch nichts.
Arbeit und Beschäftigung
In diesem Interessengebiet dreht sich alles um das Thema Arbeitsverhältnis und Arbeitsplatz. Hier finden Sie Vorschriften zum Arbeitsrecht und zur Ausbildung (Berufsbildungsrecht), zum Betriebsverfassungsrecht, Sozial- und Steuerrecht (wie sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Fragen) bis hin zu Regelungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
In diesem Interessengebiet werden die Vorschriften aus dem Arbeitsschutzbereich, die für SiFas oder Arbeitsschutzverantwortliche relevant sind, gebündelt. Hier finden Sie u.a. allgemeine Regelungen zum Themenbereich wie AMR, Arbeitsschutzverordnungen oder DGUV Regeln, Vorschriften zum Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen oder zur Maschinensicherheit sowie Technische Regeln wie ASR, TRBS, TRGS und TRBA.
Außenhandel und Transport
Hierunter fallen die Vorschriften, die mit dem Außenwirtschaftsrecht (also mit Zoll- und Exportabwicklung), Transport- und Speditionsrecht (Logistik) und Verkehrsrecht zu tun haben, z. B. mit den Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung oder Gefahrgut.
Bau und Immobilien
Dieses Interessengebiet umfasst das Bau- und Architektenrecht samt VOB/B, den Regelungen bei der Abrechnung von Planungs- und Bauleistungen oder Gewährleistung genauso wie Vorgaben zum Immobilienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder Bauordnungsrecht (mit baulichem Brandschutz). Auch das Sachverständigenrecht und steuerrechtliche Fragen zu diesem Themenkomplex fallen darunter.
Bildung und Erziehung
Dieses Interessengebiet befasst sich mit den bundesrechtlichen Vorgaben, mit denen Kitas, Kindergärten oder Schulen etc. zu tun haben. Darunter fallen z. B. sozialrechtliche Fragen wie zur Kinder- und Jugendhilfe genauso wie das Kita- und Kindergartenrecht oder Schulrecht (ohne Landesrecht). Daneben sind hier auch die Vorgaben z. B. zum Arbeitsschutz oder Datenschutz zu finden, die speziell für Bildungs- und Erziehungseinrichtungen relevant sind.
Datenschutz, IT und Medien
Dieses Interessengebiet umfasst nicht nur die Vorgaben, die datenschutz- oder internetrechtlich zu beachten sind. Auch Vorschriften zu IT-Sicherheit, Urheber- und Medienrecht, zum Presse- oder zum Persönlichkeitsrecht zählen u. a. dazu.
Gesundheitswesen und Pflege
Dieses Interessengebiet umfasst all die Vorgaben, die Pflege- und Gesundheitseinrichtungen einhalten müssen – vom Medizinrecht mit Arzt(haftungs)recht und Sozialversicherungsrecht (wie SGB V oder SGB XI) bis hin zu Vorschriften zum Arbeitsschutz (z. B. Infektions- oder Strahlenschutz, Unfallverhütungsvorschriften) oder Heimrecht.
Produktsicherheit und Verbraucherschutz
Hierunter fallen all die Vorschriften, die z. B. im Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen, bzgl. dem technischen Arbeitsschutz, der Maschinensicherheit und der Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen wichtig sind. Auch das Elektronikgeräterecht, das Produkthaftungsrecht sowie das Lebensmittelrecht werden hier eingeordnet.
Soziales und Ehrenamt
Hier finden sich die Rechtsgebiete, die für soziale Einrichtungen, Vereine und Ehrenamtliche, für Feuerwehr, THW oder Katastrophenschutz relevant sind. Das Interessengebiet umfasst das Sozialrecht mit Betreuungs- und Schwerbehindertenrecht genauso wie das Opferrecht oder Verbandsrecht.
Technologie, Energie und Versorgung
In diesem Interessengebiet sind Themen rund um technische Vorgaben (z. B. zur Elektrosicherheit oder zum Strahlenschutz), zum Energierecht oder Vorschriften aus dem Bereich Öl–Gas–Wasser zu finden.
Umwelt und Ernährung
Das Interessengebiet thematisiert die Vorschriften aus dem Agrarrecht, Lebensmittel- und Lebensmittelhygienerecht und Umweltrecht mit seinen Vorgaben z. B. zur Abfallentsorgung oder zum Gewässerschutz. Es umfasst neben den Regelungen zur Landwirtschaft, Fischerei oder Forstrecht auch Vorgaben zur Nachhaltigkeit und zum Verbraucherschutz, wenn es um Lebensmittel oder Umweltaspekte geht.
Verwaltung
Dieses Interessengebiet bündelt die Vorschriften, die in den kommunalen Bereich fallen. Hier geht es z. B. um das Ausländer- und Asylrecht, um verwaltungs-, verkehrs- oder sicherheitsrechtliche Regelungen, um das Ordnungsrecht, das öffentliche Baurecht oder Datenschutzrecht, um Vorschriften aus dem Bereich des Sozialrechts mit seinen Sozialleistungen oder des Vergaberechts.
Wirtschaftsrecht
Dieses komplexe Interessengebiet umfasst die rechtlichen Vorgaben, die mit dem Führen von Unternehmen verbunden sind. Hier geht es u. a. um die großen Themen Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und (internationales) Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, um den gewerblichen Rechtsschutz, um Kartell-, Urheber- und Markenrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder Versicherungsrecht. Auch das Erbrecht bzgl. einer Unternehmensnachfolge ist hier zu finden.
Sie wissen nicht, welche Interessengebiete für Sie die richtigen sind? Ihnen fehlt ein Themengebiet? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht.
Arbeit und Beschäftigung
In diesem Interessengebiet dreht sich alles um das Thema Arbeitsverhältnis und Arbeitsplatz. Hier finden Sie Vorschriften zum Arbeitsrecht und zur Ausbildung (Berufsbildungsrecht), zum Betriebsverfassungsrecht, Sozial- und Steuerrecht (wie sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Fragen) bis hin zu Regelungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
In diesem Interessengebiet werden die Vorschriften aus dem Arbeitsschutzbereich, die für SiFas oder Arbeitsschutzverantwortliche relevant sind, gebündelt. Hier finden Sie u.a. allgemeine Regelungen zum Themenbereich wie AMR, Arbeitsschutzverordnungen oder DGUV Regeln, Vorschriften zum Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen oder zur Maschinensicherheit sowie Technische Regeln wie ASR, TRBS, TRGS und TRBA.
Außenhandel und Transport
Hierunter fallen die Vorschriften, die mit dem Außenwirtschaftsrecht (also mit Zoll- und Exportabwicklung), Transport- und Speditionsrecht (Logistik) und Verkehrsrecht zu tun haben, z. B. mit den Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung oder Gefahrgut.
Bau und Immobilien
Dieses Interessengebiet umfasst das Bau- und Architektenrecht samt VOB/B, den Regelungen bei der Abrechnung von Planungs- und Bauleistungen oder Gewährleistung genauso wie Vorgaben zum Immobilienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder Bauordnungsrecht (mit baulichem Brandschutz). Auch das Sachverständigenrecht und steuerrechtliche Fragen zu diesem Themenkomplex fallen darunter.
Bildung und Erziehung
Dieses Interessengebiet befasst sich mit den bundesrechtlichen Vorgaben, mit denen Kitas, Kindergärten oder Schulen etc. zu tun haben. Darunter fallen z. B. sozialrechtliche Fragen wie zur Kinder- und Jugendhilfe genauso wie das Kita- und Kindergartenrecht oder Schulrecht (ohne Landesrecht). Daneben sind hier auch die Vorgaben z. B. zum Arbeitsschutz oder Datenschutz zu finden, die speziell für Bildungs- und Erziehungseinrichtungen relevant sind.
Dieses Interessengebiet umfasst nicht nur die Vorgaben, die datenschutz- oder internetrechtlich zu beachten sind. Auch Vorschriften zu IT-Sicherheit, Urheber- und Medienrecht, zum Presse- oder zum Persönlichkeitsrecht zählen u. a. dazu. Dieses Interessengebiet umfasst all die Vorgaben, die Pflege- und Gesundheitseinrichtungen einhalten müssen – vom Medizinrecht mit Arzt(haftungs)recht und Sozialversicherungsrecht (wie SGB V oder SGB XI) bis hin zu Vorschriften zum Arbeitsschutz (z. B. Infektions- oder Strahlenschutz, Unfallverhütungsvorschriften) oder Heimrecht. Hierunter fallen all die Vorschriften, die z. B. im Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen, bzgl. dem technischen Arbeitsschutz, der Maschinensicherheit und der Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen wichtig sind. Auch das Elektronikgeräterecht, das Produkthaftungsrecht sowie das Lebensmittelrecht werden hier eingeordnet. Hier finden sich die Rechtsgebiete, die für soziale Einrichtungen, Vereine und Ehrenamtliche, für Feuerwehr, THW oder Katastrophenschutz relevant sind. Das Interessengebiet umfasst das Sozialrecht mit Betreuungs- und Schwerbehindertenrecht genauso wie das Opferrecht oder Verbandsrecht. In diesem Interessengebiet sind Themen rund um technische Vorgaben (z. B. zur Elektrosicherheit oder zum Strahlenschutz), zum Energierecht oder Vorschriften aus dem Bereich Öl–Gas–Wasser zu finden. Das Interessengebiet thematisiert die Vorschriften aus dem Agrarrecht, Lebensmittel- und Lebensmittelhygienerecht und Umweltrecht mit seinen Vorgaben z. B. zur Abfallentsorgung oder zum Gewässerschutz. Es umfasst neben den Regelungen zur Landwirtschaft, Fischerei oder Forstrecht auch Vorgaben zur Nachhaltigkeit und zum Verbraucherschutz, wenn es um Lebensmittel oder Umweltaspekte geht. Dieses Interessengebiet bündelt die Vorschriften, die in den kommunalen Bereich fallen. Hier geht es z. B. um das Ausländer- und Asylrecht, um verwaltungs-, verkehrs- oder sicherheitsrechtliche Regelungen, um das Ordnungsrecht, das öffentliche Baurecht oder Datenschutzrecht, um Vorschriften aus dem Bereich des Sozialrechts mit seinen Sozialleistungen oder des Vergaberechts. Dieses komplexe Interessengebiet umfasst die rechtlichen Vorgaben, die mit dem Führen von Unternehmen verbunden sind. Hier geht es u. a. um die großen Themen Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und (internationales) Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, um den gewerblichen Rechtsschutz, um Kartell-, Urheber- und Markenrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder Versicherungsrecht. Auch das Erbrecht bzgl. einer Unternehmensnachfolge ist hier zu finden.
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Auszug aus der dazugehörigen Datenbank auf service.vorschriftenmonitor.de, die Ihnen ermöglicht, nach Bewertungen und Handlungsempfehlungen von Vorschriften zu suchen, zu filtern und diese als PDF herunterzuladen.
Datum | Titel | Stand | Beschreibung | Signal | Handlungsempfehlung |
---|---|---|---|---|---|
11.12.2024 | Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates [EU-Produkthaftungsrichtlinie] | in Kraft getreten | Die am 09.12.2024 in Kraft getretene EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 (auch PLD), die die bisherige Richtlinie 85/374/EWG ersetzt, wird zu einer Verschärfung des europäisch harmonisierten Produkthaftungsrechts und damit der Haftung für fehlerhafte Produkte und Software führen. Unter anderem wird es neben der Präzisierung des Fehlerbegriffs und der Erweiterung des haftenden Personenkreises Änderungen mit zivilprozessualen Auswirkungen (wie Beweiserleichterungen und Pflicht zur Offenlegung von Beweismitteln) geben. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorschriften bis zum 09.12.2026 in nationales Recht umsetzen. | Pdf Download | |
10.12.2024 | Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 | noch nicht in Kraft getreten | Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format bei bestimmten Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern zum 01.01.2025 eingeführt. Die Regelungen zur Verwendung der elektronischen Rechnungen werden stufenweise bis zum 01.01.2028 implementiert, wobei für alle Unternehmer in Deutschland ab dem 01.01.2025 die Pflicht besteht, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Das BMF nimmt in seinem Schreiben vom 15.10.2024 u.a. Stellung zu den zeitlichen Einführungsregeln, zum inhaltlichen Anwendungsbereich der elektronischen Rechnung sowie zu den verschiedenen Rechnungsarten und -formaten. | Pdf Download | |
06.12.2024 | Verordnung (EU) 2024/2865 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Text von Bedeutung für den EWR) | in Kraft getreten | Die CLP-Verordnung als Teil der „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ der Europäischen Kommission, die die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen regelt, wird von der Verordnung (EU) 2024/2865 weiterentwickelt. Angepasst werden u.a. die Anforderungen an Kennzeichnungsetiketten (z.B. Schriftgröße, Faltetiketten, digitale Kennzeichnung) und an die Werbung (von Online-Angeboten) sowie der Verkauf von Chemikalien über Nachfüllstationen. Zudem werden die Pflichten zur Ermittlung und Prüfung verfügbarer Stoffinformationen gem. Art. 5 auf Stoffe mit mehreren Bestandteilen (sog. MOCS) ausgeweitet. Zwar wird die revidierte CLP-Verordnung am 10.12.2024 in Kraft treten. Für einen Großteil der Änderungen gibt es allerdings Übergangsfristen von 18 bzw. 24 Monaten. Zusätzlich werden Übergangsfristen von 42 bzw. 48 Monate für den Abverkauf von bereits in der Lieferkette befindlichen Stoffen und Gemischen gewährt. | Pdf Download | |
04.12.2024 | BGH, Az. X ZB 5/22: Patentanmeldung: Benennung einer Künstlichen Intelligenz als Erfinder – DABUS | gültig | In seiner Entscheidung vom 11.06.2024 (Az. X ZB 5/22) hatte der BGH die Frage zu klären, wer im Rahmen einer Patentanmeldung als Erfinder benannt werden darf. Insbesondere sollte er dabei überprüfen, ob neben natürlichen Personen auch ein System mit künstlicher Intelligenz als ein Erfinder im Sinne des § 37 Abs. 1 PatG benannt werden darf. Im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Patentamts sowie anderer Staaten wie USA, Australien und Großbritannien, kam hierbei auch der BGH zum Schluss, dass nach § 37 Abs. 1 PatG ausschließlich natürliche Personen als Erfinder benannt werden dürfen. | Pdf Download | |
Um die Tabelle anzuzeigen, drehen Sie bitte Ihr Endgerät ins Querformat. |
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- Leseprobe: Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG)
- Leseprobe: TRGS 527 – Tätigkeiten mit Nanomaterialien
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Häufig gestellte Fragen
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Der Umfang der einzelnen Kurzbeschreibungen und Handlungsempfehlungen hängt von der Komplexität der jeweiligen Vorschrift ab. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Experten genau das zusammenfassen bzw. aufbereiten, was für Sie wirklich relevant ist.
Welche Systemvoraussetzungen sind zu beachten?
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Nein. Denn unser Service erspart Ihnen eben oftmals, ellenlange Vorschriften im Juristendeutsch durcharbeiten zu müssen. Der VORSCHRIFTENMONITOR informiert Sie zeitnah über aktuelle Neuerungen und Änderungen, fasst das zusammen, was Sie unbedingt wissen müssen, und „übersetzt“ Ihnen, was zu tun ist. Nicht mehr und nicht weniger.
Welche Vorschriften werden beobachtet?
Der VORSCHRIFTENMONITOR ist auf Gesetze, Verordnungen und Regelwerke auf Bundes- und EU-Ebene zugeschnitten, die Unternehmen und Einrichtungen betreffen. Dies umfasst Gesetze und Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Verwaltungsvorschriften, Technische Regeln, DGUV-Vorschriften und DGUV-Regeln.
Außerdem informieren wir Sie über relevante höchstrichterliche Rechtsprechung, also über Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der obersten deutschen Gerichte: Bundesarbeitsgericht (BAG), Bundesfinanzhof (BFH), Bundesgerichtshof (BGH), Bundessozialgericht (BSG), Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
Woher weiß ich, welche Vorschriften für mich relevant sind?
Ein Ampelsystem zeigt Ihnen auf einen Blick, ob Sie als Unternehmen bzw. Einrichtung aktiv werden müssen oder nicht. Damit bietet Ihnen der VORSCHRIFTENMONITOR sofort eine Orientierung, welche rechtlichen Neuerungen und Änderungen für Sie relevant sind und ob Sie etwas tun müssen.
Was ist, wenn sich mein Informationsbedarf ändert?
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Unsere Experten sind allesamt Fachleute aus der Praxis, die sich in ihren jeweiligen Themengebieten sehr gut auskennen. Darunter sind Rechts- und Fachanwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, und beratend tätige Fachexperten aus der jeweiligen Branche (z. B. Chemiker, Ingenieure, Sachverständige oder Steuerberater). Diese Experten können „Juristendeutsch“ verständlich für Sie als Praktiker „übersetzen“ und so maximalen Praxisbezug gewährleisten.
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