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Wenn Sie weder Zeit noch Nerven haben, sich regelmäßig selbst über neue oder geänderte Vorschriften zu informieren oder sich durch Juristendeutsch zu quälen, gleichzeitig aber nichts übersehen wollen, ist der VORSCHRIFTENMONITOR genau das Richtige für Sie.

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Arbeit und Beschäftigung

In diesem Interessengebiet dreht sich alles um das Thema Arbeitsverhältnis und Arbeitsplatz. Hier finden Sie Vorschriften zum Arbeitsrecht und zur Ausbildung (Berufsbildungsrecht), zum Betriebsverfassungsrecht, Sozial- und Steuerrecht (wie sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Fragen) bis hin zu Regelungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

Außenhandel und Transport

Hierunter fallen die Vorschriften, die mit dem Außenwirtschaftsrecht (also mit Zoll- und Exportabwicklung), Transport- und Speditionsrecht (Logistik) und Verkehrsrecht zu tun haben, z. B. mit den Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung oder Gefahrgut.

Bau und Immobilien

Dieses Interessengebiet umfasst das Bau- und Architektenrecht samt VOB/B, den Regelungen bei der Abrechnung von Planungs- und Bauleistungen oder Gewährleistung genauso wie Vorgaben zum Immobilienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder Bauordnungsrecht (mit baulichem Brandschutz). Auch das Sachverständigenrecht und steuerrechtliche Fragen zu diesem Themenkomplex fallen darunter.

Bildung und Erziehung

Dieses Interessengebiet befasst sich mit den bundesrechtlichen Vorgaben, mit denen Kitas, Kindergärten oder Schulen etc. zu tun haben. Darunter fallen z. B. sozialrechtliche Fragen wie zur Kinder- und Jugendhilfe genauso wie das Kita- und Kindergartenrecht oder Schulrecht (ohne Landesrecht). Daneben sind hier auch die Vorgaben z. B. zum Arbeitsschutz oder Datenschutz zu finden, die speziell für Bildungs- und Erziehungseinrichtungen relevant sind.

Datenschutz, IT und Medien

Dieses Interessengebiet umfasst nicht nur die Vorgaben, die datenschutz- oder internetrechtlich zu beachten sind. Auch Vorschriften zu IT-Sicherheit, Urheber- und Medienrecht, zum Presse- oder zum Persönlichkeitsrecht zählen u. a. dazu.

Gesundheitswesen und Pflege

Dieses Interessengebiet umfasst all die Vorgaben, die Pflege- und Gesundheitseinrichtungen einhalten müssen – vom Medizinrecht mit Arzt(haftungs)recht und Sozialversicherungsrecht (wie SGB V oder SGB XI) bis hin zu Vorschriften zum Arbeitsschutz (z. B. Infektions- oder Strahlenschutz, Unfallverhütungsvorschriften) oder Heimrecht.

Produktsicherheit und Verbraucherschutz

Hierunter fallen all die Vorschriften, die z. B. im Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen, bzgl. dem technischen Arbeitsschutz, der Maschinensicherheit und der Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen wichtig sind. Auch das Elektronikgeräterecht, das Produkthaftungsrecht sowie das Lebensmittelrecht werden hier eingeordnet.

Soziales und Ehrenamt

Hier finden sich die Rechtsgebiete, die für soziale Einrichtungen, Vereine und Ehrenamtliche, für Feuerwehr, THW oder Katastrophenschutz relevant sind. Das Interessengebiet umfasst das Sozialrecht mit Betreuungs- und Schwerbehindertenrecht genauso wie das Opferrecht oder Verbandsrecht.

Technologie, Energie und Versorgung

In diesem Interessengebiet sind Themen rund um technische Vorgaben (z. B. zur Elektrosicherheit oder zum Strahlenschutz), zum Energierecht oder Vorschriften aus dem Bereich Öl–Gas–Wasser zu finden.

Umwelt und Ernährung

Das Interessengebiet thematisiert die Vorschriften aus dem Agrarrecht, Lebensmittel- und Lebensmittelhygienerecht und Umweltrecht mit seinen Vorgaben z. B. zur Abfallentsorgung oder zum Gewässerschutz. Es umfasst neben den Regelungen zur Landwirtschaft, Fischerei oder Forstrecht auch Vorgaben zur Nachhaltigkeit und zum Verbraucherschutz, wenn es um Lebensmittel oder Umweltaspekte geht.

Verwaltung

Dieses Interessengebiet bündelt die Vorschriften, die in den kommunalen Bereich fallen. Hier geht es z. B. um das Ausländer- und Asylrecht, um verwaltungs-, verkehrs- oder sicherheitsrechtliche Regelungen, um das Ordnungsrecht, das öffentliche Baurecht oder Datenschutzrecht, um Vorschriften aus dem Bereich des Sozialrechts mit seinen Sozialleistungen oder des Vergaberechts.

Wirtschaftsrecht

Dieses komplexe Interessengebiet umfasst die rechtlichen Vorgaben, die mit dem Führen von Unternehmen verbunden sind. Hier geht es u. a. um die großen Themen Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und (internationales) Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, um den gewerblichen Rechtsschutz, um Kartell-, Urheber- und Markenrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder Versicherungsrecht. Auch das Erbrecht bzgl. einer Unternehmensnachfolge ist hier zu finden.

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Arbeit und Beschäftigung

In diesem Interessengebiet dreht sich alles um das Thema Arbeitsverhältnis und Arbeitsplatz. Hier finden Sie Vorschriften zum Arbeitsrecht und zur Ausbildung (Berufsbildungsrecht), zum Betriebsverfassungsrecht, Sozial- und Steuerrecht (wie sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Fragen) bis hin zu Regelungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

Außenhandel und Transport

Hierunter fallen die Vorschriften, die mit dem Außenwirtschaftsrecht (also mit Zoll- und Exportabwicklung), Transport- und Speditionsrecht (Logistik) und Verkehrsrecht zu tun haben, z. B. mit den Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung oder Gefahrgut.

Bau und Immobilien

Dieses Interessengebiet umfasst das Bau- und Architektenrecht samt VOB/B, den Regelungen bei der Abrechnung von Planungs- und Bauleistungen oder Gewährleistung genauso wie Vorgaben zum Immobilienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder Bauordnungsrecht (mit baulichem Brandschutz). Auch das Sachverständigenrecht und steuerrechtliche Fragen zu diesem Themenkomplex fallen darunter.

Bildung und Erziehung

Dieses Interessengebiet befasst sich mit den bundesrechtlichen Vorgaben, mit denen Kitas, Kindergärten oder Schulen etc. zu tun haben. Darunter fallen z. B. sozialrechtliche Fragen wie zur Kinder- und Jugendhilfe genauso wie das Kita- und Kindergartenrecht oder Schulrecht (ohne Landesrecht). Daneben sind hier auch die Vorgaben z. B. zum Arbeitsschutz oder Datenschutz zu finden, die speziell für Bildungs- und Erziehungseinrichtungen relevant sind.

Mehr Interessengebiete

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Dieses Interessengebiet umfasst nicht nur die Vorgaben, die datenschutz- oder internetrechtlich zu beachten sind. Auch Vorschriften zu IT-Sicherheit, Urheber- und Medienrecht, zum Presse- oder zum Persönlichkeitsrecht zählen u. a. dazu.

Gesundheitswesen und Pflege

Dieses Interessengebiet umfasst all die Vorgaben, die Pflege- und Gesundheitseinrichtungen einhalten müssen – vom Medizinrecht mit Arzt(haftungs)recht und Sozialversicherungsrecht (wie SGB V oder SGB XI) bis hin zu Vorschriften zum Arbeitsschutz (z. B. Infektions- oder Strahlenschutz, Unfallverhütungsvorschriften) oder Heimrecht.

Produktsicherheit und Verbraucherschutz

Hierunter fallen all die Vorschriften, die z. B. im Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen, bzgl. dem technischen Arbeitsschutz, der Maschinensicherheit und der Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen wichtig sind. Auch das Elektronikgeräterecht, das Produkthaftungsrecht sowie das Lebensmittelrecht werden hier eingeordnet.

Soziales und Ehrenamt

Hier finden sich die Rechtsgebiete, die für soziale Einrichtungen, Vereine und Ehrenamtliche, für Feuerwehr, THW oder Katastrophenschutz relevant sind. Das Interessengebiet umfasst das Sozialrecht mit Betreuungs- und Schwerbehindertenrecht genauso wie das Opferrecht oder Verbandsrecht.

Technologie, Energie und Versorgung

In diesem Interessengebiet sind Themen rund um technische Vorgaben (z. B. zur Elektrosicherheit oder zum Strahlenschutz), zum Energierecht oder Vorschriften aus dem Bereich Öl–Gas–Wasser zu finden.

Umwelt und Ernährung

Das Interessengebiet thematisiert die Vorschriften aus dem Agrarrecht, Lebensmittel- und Lebensmittelhygienerecht und Umweltrecht mit seinen Vorgaben z. B. zur Abfallentsorgung oder zum Gewässerschutz. Es umfasst neben den Regelungen zur Landwirtschaft, Fischerei oder Forstrecht auch Vorgaben zur Nachhaltigkeit und zum Verbraucherschutz, wenn es um Lebensmittel oder Umweltaspekte geht.

Verwaltung

Dieses Interessengebiet bündelt die Vorschriften, die in den kommunalen Bereich fallen. Hier geht es z. B. um das Ausländer- und Asylrecht, um verwaltungs-, verkehrs- oder sicherheitsrechtliche Regelungen, um das Ordnungsrecht, das öffentliche Baurecht oder Datenschutzrecht, um Vorschriften aus dem Bereich des Sozialrechts mit seinen Sozialleistungen oder des Vergaberechts.

Wirtschaftsrecht

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Überzeugen Sie sich selbst anhand dieser Beispiele!

Auszug aus der dazugehörigen Datenbank auf service.vorschriftenmonitor.de, die Ihnen ermöglicht, nach Bewertungen und Handlungsempfehlungen von Vorschriften zu suchen, zu filtern und diese als PDF herunterzuladen.

DatumTitelStandBeschreibungSignalHandlungsempfehlung
06.06.2023BAG, Az. 9 AZR 456/20: Urlaubsabgeltung – Verjährunggültig

Nach seiner Entscheidung vom 20.12.2022 (Az. 9 AZR 266/20), indem das BAG klargestellt hat, dass der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch verfällt, wenn der Arbeitgeber seiner Informationspflicht nicht nachkommt, schafft es mit dem Urteil vom 31.01.2023 (Az. 9 AZR 456/20) nun Klarheit über die Verjährungsfristen von nicht genommenem Urlaub nach Ende eines Arbeitsverhältnisses. Danach unterliegt der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, der Verjährung.

Aktuell gibt es nur eine Pressemitteilung bzw. das Sitzungsergebnisse vom 31.01.2023. Die Veröffentlichung der Entscheidungsgründe steht noch aus.

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02.06.2023BAG, Az. 9 AZR 266/20: Anspruch auf Mindesturlaub – Verjährunggültig

Mit seiner Entscheidung vom 20.12.2022 (Az. 9 AZR 266/20), dessen Entscheidungsgründe am 17.05.2023 veröffentlicht worden sind, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub zwar der gesetzlichen Verjährung unterliegt, die dreijährige Verjährungsfrist allerdings erst am Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und drohende Verfallsfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

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07.06.2023VERORDNUNG (EU) 2023/956 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystemsin Kraft getreten

Mit der zum 17.05.2023 in Kraft getretenen EU-Verordnung (EU) 2023/956 sind für Importe von Zement, Strom, Düngemittel, Eisen, Stahl oder Aluminium in die EU aus Drittländern ein verpflichtender Erwerb von Emissionszertifikaten vorgesehen. Der neue CO2-Ausgleichszoll tritt ab dem 01.10.2023 in seine erste Phase. Das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) soll den CO2-Preis für alle Produkte angleichen – damit sind auch gewisse Registrierungs- und Meldepflichten verbunden.

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06.06.2023TRGS 725 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen“ (Ausgabe April 2023)gültig

Die TRGS 725 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen“ in der bisherigen Ausgabe von Januar 2016, die zuletzt im April 2018 geändert und ergänzt worden ist, wurde im April 2023 neu gefasst. Schwerpunkte der Überarbeitung waren dabei Vereinfachungen wie die Streichung des Begriffs „Ex-Vorrichtung“, der Fokus auf MSR-Einrichtung für den Explosionsschutz und Ex-Einrichtungen mit ausreichender Zuverlässigkeit (K1) bzw. einfache Kombinationen, Klarstellungen zur Ermittlung der Anforderungen an Ex-Einrichtungen und die Umsetzung nach etablierten Methoden der funktionalen Sicherheit. Zudem wurden Beispiele eingearbeitet.

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Um die Tabelle anzuzeigen, drehen Sie bitte Ihr Endgerät ins Querformat.

  Diese Vorschrift müssen Sie unbedingt berücksichtigen, da sie relevante Neufassungen oder wichtige geänderte Vorgaben umfasst.

  Bei dieser Vorschrift sollten Sie intern prüfen, ob Sie von einer Branchenregelung etc. betroffen sind und daher handeln müssen oder nicht.

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Der VORSCHRIFTENMONITOR ist ein Service der FORUM VERLAG HERKERT GMBH. Seit über 30 Jahren haben wir als Medienunternehmen viel Erfahrung in der praxisnahen Aufbereitung von Vorschriften. Marcus Edholzer, Leiter des Bereichs B2B-Fachinformationen, erläutert, warum auch Sie von diesem Service profitieren können.

Das sagen unsere Nutzer zum VORSCHRIFTENMONITOR:

Für meine Arbeit ist [der VORSCHRIFTENMONITOR] eine große Hilfe. Es ist Ihrerseits ein toller Service. Ich bin sozusagen immer uptodate, nehme mir die Informationen, die ich für meinen Bereich im Qualitätsmanagement sowie auch im Arbeitsschutz benötige. Ich kann nur sagen/schreiben: super, klasse!!

Schwester M. Cornelia Büdenbender(Franziskanerin Salzkotten), QM-Beauftragte der Kongregation und Arbeitsschutzkoordinatorin

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Häufig gestellte Fragen

Wie sieht der Service konkret aus?

Sobald eine Vorschrift aus einem Ihrer Interessengebiete von den Gesetzgebern bzw. zuständigen Gremien verabschiedet bzw. verkündet worden ist, werden Sie zeitnah per E-Mail kompakt mit den wichtigsten Informationen versorgt (Kurzbeschreibung). Zeitgleich beginnen unsere Experten mit der Erarbeitung einer ausführlichen Bewertung der Änderungen bzw. Neuerungen und deren Auswirkungen mit zusätzlichen Handlungsempfehlungen. Diese stehen PREMIUM-Kunden jederzeit auf service.vorschriftenmonitor.de als PDF zum Download zur Verfügung (auf mobilen Endgeräten oder im Browser abrufbar).

Der Umfang der einzelnen Kurzbeschreibungen und Handlungsempfehlungen hängt von der Komplexität der jeweiligen Vorschrift ab. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Experten genau das zusammenfassen bzw. aufbereiten, was für Sie wirklich relevant ist.

Welche Systemvoraussetzungen sind zu beachten?

Alles, was Sie benötigen, um den digitalen Service des VORSCHRIFTENMONITORS zu nutzen, ist eine Internetverbindung, einen Browser (Internet Explorer® ab 9.0, Firefox® ab 27.0 oder andere vergleichbare Browser), ein E-Mail-Programm (um die E-Mails mit den Kurzbeschreibungen zu erhalten) und Adobe Reader® oder einen vergleichbaren PDF-Reader zum Anschauen der Dokumente.

Finde ich im VORSCHRIFTENMONITOR (auch) die Vorschrift im Originaltext?

Nein. Denn unser Service erspart Ihnen eben oftmals, ellenlange Vorschriften im Juristendeutsch durcharbeiten zu müssen. Der VORSCHRIFTENMONITOR informiert Sie zeitnah über aktuelle Neuerungen und Änderungen, fasst das zusammen, was Sie unbedingt wissen müssen, und „übersetzt“ Ihnen, was zu tun ist. Nicht mehr und nicht weniger.

Welche Vorschriften werden beobachtet?

Der VORSCHRIFTENMONITOR ist auf Gesetze, Verordnungen und Regelwerke auf Bundes- und EU-Ebene zugeschnitten, die Unternehmen und Einrichtungen betreffen. Dies umfasst Gesetze und Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Verwaltungsvorschriften, Technische Regeln, DGUV-Vorschriften und DGUV-Regeln.

Außerdem informieren wir Sie über relevante höchstrichterliche Rechtsprechung, also über Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der obersten deutschen Gerichte: Bundesarbeitsgericht (BAG), Bundesfinanzhof (BFH), Bundesgerichtshof (BGH), Bundessozialgericht (BSG), Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).

Woher weiß ich, welche Vorschriften für mich relevant sind?

Ein Ampelsystem zeigt Ihnen auf einen Blick, ob Sie als Unternehmen bzw. Einrichtung aktiv werden müssen oder nicht. Damit bietet Ihnen der VORSCHRIFTENMONITOR sofort eine Orientierung, welche rechtlichen Neuerungen und Änderungen für Sie relevant sind und ob Sie etwas tun müssen.

Was ist, wenn sich mein Informationsbedarf ändert?

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Wer steckt hinter dem VORSCHRIFTENMONITOR?

Unsere Experten sind allesamt Fachleute aus der Praxis, die sich in ihren jeweiligen Themengebieten sehr gut auskennen. Darunter sind Rechts- und Fachanwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, und beratend tätige Fachexperten aus der jeweiligen Branche (z. B. Chemiker, Ingenieure, Sachverständige oder Steuerberater). Diese Experten können „Juristendeutsch“ verständlich für Sie als Praktiker „übersetzen“ und so maximalen Praxisbezug gewährleisten.

Der VORSCHRIFTENMONITOR ist ein Service der FORUM VERLAG HERKERT GMBH. Der Fokus unseres 1988 gegründeten Medienunternehmens ist die Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen und praktischer Arbeitshilfen für Geschäftskunden. In unserem Bildungshaus, der AKADEMIE HERKERT, bieten wir darüber hinaus ein breites Spektrum an beruflicher Fort- und Weiterbildung. Aus jahrzehntelanger Erfahrung wissen wir, wie wir Informationen bestmöglich aufbereiten. Egal ob Fachmagazin, Online-Portal, digitale Arbeitshilfe, Handbuch oder Seminar – die FORUM VERLAG HERKERT GMBH kennt die besten Wege, um Wissen erfolgreich zu vermitteln. Genau auf den Punkt gebracht und nach den neuesten didaktischen Erkenntnissen aufbereitet. Unser Versprechen: Das Wissen unserer Experten bereiten wir so auf, dass es bei Ihnen ankommt. Garantiert!

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Die 12 Interessengebiete des VORSCHRIFTENMONITORS

Hier stellen wir Ihnen die einzelnen Interessengebiete etwas näher vor, sodass Sie wissen, welche Themengebiete sich jeweils dahinter verbergen.

Arbeit und Beschäftigung
In diesem Interessengebiet dreht sich alles um das Thema Arbeitsverhältnis und Arbeitsplatz. Hier finden Sie Vorschriften zum Arbeitsrecht und zur Ausbildung (Berufsbildungsrecht), zum Betriebsverfassungsrecht, Sozial- und Steuerrecht (wie sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Fragen) bis hin zu Regelungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

Außenhandel und Transport
Hierunter fallen die Vorschriften, die mit dem Außenwirtschaftsrecht (also mit Zoll- und Exportabwicklung), Transport- und Speditionsrecht (Logistik) und Verkehrsrecht zu tun haben, z. B. mit den Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung oder Gefahrgut.

Bau und Immobilien
Dieses Interessengebiet umfasst das Bau- und Architektenrecht samt VOB/B, den Regelungen bei der Abrechnung von Planungs- und Bauleistungen oder Gewährleistung genauso wie Vorgaben zum Immobilienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder Bauordnungsrecht (mit baulichem Brandschutz). Auch das Sachverständigenrecht und steuerrechtliche Fragen zu diesem Themenkomplex fallen darunter.

Bildung und Erziehung
Dieses Interessengebiet befasst sich mit den bundesrechtlichen Vorgaben, mit denen Kitas, Kindergärten oder Schulen etc. zu tun haben. Darunter fallen z. B. sozialrechtliche Fragen wie zur Kinder- und Jugendhilfe genauso wie das Kita- und Kindergartenrecht oder Schulrecht (ohne Landesrecht). Daneben sind hier auch die Vorgaben z. B. zum Arbeitsschutz oder Datenschutz zu finden, die speziell für Bildungs- und Erziehungseinrichtungen relevant sind.

Datenschutz, IT und Medien
Dieses Interessengebiet umfasst nicht nur die Vorgaben, die datenschutz- oder internetrechtlich zu beachten sind. Auch Vorschriften zu IT-Sicherheit, Urheber- und Medienrecht, zum Presse- oder zum Persönlichkeitsrecht zählen u. a. dazu.

Gesundheitswesen und Pflege
Dieses Interessengebiet umfasst all die Vorgaben, die Pflege- und Gesundheitseinrichtungen einhalten müssen – vom Medizinrecht mit Arzt(haftungs)recht und Sozialversicherungsrecht (wie SGB V oder SGB XI) bis hin zu Vorschriften zum Arbeitsschutz (z. B. Infektions- oder Strahlenschutz, Unfallverhütungsvorschriften) oder Heimrecht.

Produktsicherheit und Verbraucherschutz
Hierunter fallen all die Vorschriften, die z. B. im Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen, bzgl. dem technischen Arbeitsschutz, der Maschinensicherheit und der Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen wichtig sind. Auch das Elektronikgeräterecht, das Produkthaftungsrecht sowie das Lebensmittelrecht werden hier eingeordnet.

Soziales und Ehrenamt
Hier finden sich die Rechtsgebiete, die für soziale Einrichtungen, Vereine und Ehrenamtliche, für Feuerwehr, THW oder Katastrophenschutz relevant sind. Das Interessengebiet umfasst das Sozialrecht mit Betreuungs- und Schwerbehindertenrecht genauso wie das Opferrecht oder Verbandsrecht.

Technologie, Energie und Versorgung
In diesem Interessengebiet sind Themen rund um technische Vorgaben (z. B. zur Elektrosicherheit oder zum Strahlenschutz), zum Energierecht oder Vorschriften aus dem Bereich Öl–Gas–Wasser zu finden.

Umwelt und Ernährung
Das Interessengebiet thematisiert die Vorschriften aus dem Agrarrecht, Lebensmittel- und Lebensmittelhygienerecht und Umweltrecht mit seinen Vorgaben z. B. zur Abfallentsorgung oder zum Gewässerschutz. Es umfasst neben den Regelungen zur Landwirtschaft, Fischerei oder Forstrecht auch Vorgaben zur Nachhaltigkeit und zum Verbraucherschutz, wenn es um Lebensmittel oder Umweltaspekte geht.

Verwaltung
Dieses Interessengebiet bündelt die Vorschriften, die in den kommunalen Bereich fallen. Hier geht es z. B. um das Ausländer- und Asylrecht, um verwaltungs-, verkehrs- oder sicherheitsrechtliche Regelungen, um das Ordnungsrecht, das öffentliche Baurecht oder Datenschutzrecht, um Vorschriften aus dem Bereich des Sozialrechts mit seinen Sozialleistungen oder des Vergaberechts.

Wirtschaftsrecht
Dieses komplexe Interessengebiet umfasst die rechtlichen Vorgaben, die mit dem Führen von Unternehmen verbunden sind. Hier geht es u. a. um die großen Themen Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und (internationales) Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, um den gewerblichen Rechtsschutz, um Kartell-, Urheber- und Markenrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder Versicherungsrecht. Auch das Erbrecht bzgl. einer Unternehmensnachfolge ist hier zu finden.

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